Antrag zur Erstellung und Umsetzung eines lokalen Hitzeaktionsplans für die Stadt
Passau
Namens der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen wir:
Erstens: Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah einen umfassenden Hitzeaktionsplan zu erarbeiten, der sich strikt an den „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit“ des Bundesumweltministeriums orientiert. Dieser Plan muss über eine reine Informationsbroschüre hinausgehen und verbindliche Strategien zur Kommunikation, Vernetzung und akuten Intervention bei Hitzewellen definieren.
Zweitens: Die Verwaltung prüft und implementiert gezielte Maßnahmen, um die gesundheitlichen Risiken langanhaltender Hitzeperioden systematisch zu minimieren. Hierbei ist eine prioritäre Risikoanalyse für besonders vulnerable Gruppen sowie kritische Infrastrukturen durchzuführen, insbesondere in:
- Pflege- und Seniorenheimen, Kliniken, Schulen und Kindertagesstätten.
- Wohngebieten mit nachweislich hoher thermischer Belastung (städtische
Hitzeinseln), wie beispielsweise der Spitalhofstraße.
Drittens: Zur praktischen Umsetzung des Hitzeschutzes werden insbesondere folgende Maßnahmen initiiert:
- Infrastruktur: Identifikation und aktive Kommunikation von „Kühlen Orten“ (Cool Spots) im Stadtgebiet als öffentlich zugängliche Rückzugsorte.
- Warnsysteme: Etablierung eines verbindlichen, stufenweisen Warn- und Hitzealarmierungssystems, das nahtlos in die bestehenden Strukturen des Zivil- und Katastrophenschutzes integriert wird.
- Soziale Absicherung: Aufbau eines Hitzeregisters (Eintragung per Telefon oder online, um informiert zu werden) sowie eines „Hitze-Telefons“, um durch präventiven, persönlichen Kontakt eine soziale Isolation und gesundheitliche Gefährdung von Senior*innen zu verhindern.
- Digitale Kommunikation: Überarbeitung der städtischen Homepage um eine zentrale, leicht zugängliche „Hitzeseite“ mit verhaltenspräventiven Tipps und Echtzeit-Informationen.
- Institutionelle Unterstützung: Schaffung einer Netzwerkstruktur und fachlichen Begleitung für soziale Einrichtungen, damit diese individuelle, technisch und gesundheitlich fundierte Hitzeschutzpläne implementieren können.
Begründung:
Die Klimakrise ist in Passau längst Realität. Die Zunahme extremer Hitzeereignisse stellt eine unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Gesundheit dar. Wenn in der Passauer Innenstadt Spitzenwerte von über 39 Grad gemessen werden, handelt es sich nicht mehr um ein rein meteorologisches Ereignis, sondern um eine gesundheitliche Notlage. Die Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) sind alarmierend: Allein in der ersten Hitzewelle Anfang bis Mitte Juli 2026 starben in Bayern bereits mehr als 500 Menschen an den Folgen von Hitze. Da insbesondere Kinder, Senior*innen und chronisch Kranke betroffen sind, ist ein systematischer Hitzeschutz eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und der staatlichen Fürsorgepflicht.
Ein lokaler Hitzeaktionsplan ist das notwendige Instrument, um die Lücke zwischen allgemeiner Warnung und konkreter Hilfe zu schließen. Es muss sichergestellt werden, dass vulnerable Personen im Ernstfall nicht allein gelassen und Einrichtungen wie Kitas oder Pflegeheime flächendeckend und gezielt koordiniert werden.
Zudem ergibt sich eine rechtliche Notwendigkeit: Das seit Juli 2024 geltende Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) verpflichtet öffentliche Planungsträger ab Anfang 2025 dazu, Klimarisiken wie städtische Hitzeinseln fachübergreifend in die Planung einzubeziehen. Ein Hitzeaktionsplan, bzw. ein Klimaanpassungskonzept ist somit kein optionales Instrument, sondern ein gesetzliches Erfordernis einer zukunftssicheren Stadtplanung.
Klimaschutz und Gesundheitsschutz sind untrennbar miteinander verbunden. Kurzfristige Interventionsmaßnahmen (Warnsysteme, Register) müssen Hand in Hand gehen mit langfristigen baulichen Anpassungen. Das Leitbild der „Schwammstadt“, die Entsiegelung von Flächen und die hitzeresistente Gestaltung der Infrastruktur (zum Beispiel Bushaltestellen) sind essenziell, um Passau resilienter zu machen. Da der Freistaat Bayern entsprechende Förderrichtlinien anbietet, ist es im Sinne einer verantwortungsvollen Haushaltsführung geboten, diese Mittel nun aktiv zu nutzen.
Finanzierung:
Aus laufenden Haushaltsmitteln / Nutzung von Fördermitteln zur Klimaanpassung.

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