Fragen zur Lichtverschmutzung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dupper,

ich bitte Sie den nachfolgenden Antrag dem Ausschuss für Umwelt zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Verwaltung berichtet in der nächsten Sitzung über die Umsetzung der neuen Gesetze zur Lichtverschmutzung, die seit 01.08.2019 bayernweit gelten (Art. 9 BayImSchG sowie § 1 Art. 11a BayNatSchG).

 Zu Art. 9 BayImSchG und § 1 Art. 11a BayNatSchG:

a) Die Fassaden welcher baulichen Anlagen der öffentlichen Hand werden in Passau auf Grund des Gesetzes von 23 Uhr bis zur Morgendämmerung nicht mehr beleuchtet?

b) Wie viele beleuchtete Werbeanlagen im Außenbereich bzw. in unmittelbarer Nähe von geschützten Landschaftsbestandteilen und Biotopen der Stadt mussten auf Grund des Verbotes entfernt werden?

c) Wo und aus welchen Gründen wurden in Passau Ausnahmen des o. g. Verbotes erwirkt?

d) Wie wird die Einhaltung des Gesetzes kontrolliert?

e) Wie viele Fälle von Verstößen gab es in Passau seit Inkrafttreten des Gesetzes?

f) Welche Maßnahmen wurden in diesen Fällen von behördlicher Seite ergriffen?

Begründung:

Bereits vor einem Jahr beantragte die ödp Maßnahmen zur Lichtreduzierung in der Stadt. Mit dem vorliegenden Beschluss soll nun erstmalig dargelegt werden, in wie weit sich die neuen gesetzlichen Vorschriften in Passau tatsächlich ausgewirkt haben und ob der Stadtratsbeschluss vom 22.02.2021 eine tatsächliche Verbesserung gebracht hat.

Die beiden Gesetze entstanden infolge des viel beachteten und sehr erfolgreichen Volksbegehrens Artenschutz „Rettet die Bienen“. Den zahlreichen Unterzeichnern war es ein Anliegen, Bayerns Artenvielfalt zu schützen und zu erhalten, insbesondere in Bezug auf die Insektenfauna. Insekten, und nicht nur Bienen, sind bei 85 Prozent der Pflanzenarten für die natürlichen Bestäubung notwendig. Auch eine Mehrzahl von Vögeln sind als Nahrungquelle auf sie angewiesen. Schätzungen zur Folge hat sich das Insektenvorkommen in Deutschland in den letzten 25 Jahren um mehr als die Hälfte reduziert. Vor allem in der Nähe von Gewässern entziehen starke Lichtquellen dem benachbarten Ökosystem die Insekten wie ein Staubsauger. Für viele Insektenarten stellt die nächtliche künstliche Beleuchtung eine schwerwiegende Gefahr dar. Sowohl der direkte Kontakt mit heißen Lichtquellen, als auch das stundenlange Umschwirren von Lichtquellen führen allzu oft zum Tod von Insekten.

Daher ist es unabdingbar, dass die zusammenhängenden Themen Artenschutz und Lichtverschmutzung auch in Passau gebührende Beachtung finden und die hierzu geltenden Gesetze konsequent eingehalten werden. 

Mit freundlichen Grüßen

Karl Synek

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