Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dupper,
im Namen der Mitglieder der Grünen-Stadtratsfraktion möchten wir Sie bitten, dem zuständigen Gremium folgenden Antrag vorzulegen.
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadt Passau schließt sich der kommunalen Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ an.
Begründung:
Auch wir als Kommune haben ein großes Interesse daran, angemessene Geschwindigkeiten selbst festzulegen. Dies zeigt auch die Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“. Im Juli 2021 starteten die Städte Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm diese Initiative. Inzwischen haben sich weitere Städte/Gemeinden angeschlossen, darunter auch Eggenfelden, Hof, Erlangen und Bamberg.
Gemeinsam wollen die Städte mit der Initiative eine Anpassung des Straßenverkehrsrechts auf Bundesebene erreichen, damit die Kommunen den entsprechenden Handlungsspielraum haben, eine generelle Beschränkung auf Tempo 30 innerorts umzusetzen. Innerorts soll Tempo 30 also zur Regelgeschwindigkeit werden und nicht wie bislang die Ausnahme darstellen.
Eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h hätte erhebliche positive Auswirkungen, unter anderem:
- Die Straßen werden wesentlich sicherer, gerade für die besonders Gefährdeten, wie Kinder und Senior*innen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bzw. mobilitätseingeschränkt sind.
- Die Straßen werden leiser – und das Leben für die Menschen, die an diesen Straßen wohnen, deutlich angenehmer und gesünder.
- Bei Gewährleistung eines guten Verkehrsflusses kann auch die Luft in den Straßen sauberer werden, was allen zu Gute kommt, die hier unterwegs sind.
Die Leistungsfähigkeit für den Verkehr wird durch Tempo 30 nicht eingeschränkt, die Aufenthaltsqualität dagegen spürbar erhöht. Wichtig ist uns zu betonen: Tempo 30 ist eine Maßnahme für die Städte und Gemeinden und die Menschen, die dort wohnen – es ist keine Maßnahme, die sich gegen den Autoverkehr richtet.
Deshalb brauchen die Städte und Gemeinden einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen, der es ihnen ermöglicht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten – auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und gegebenenfalls auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit.
In ihrem Klimaschutzkonzept zeigt die Stadt Passau bereits, dass sie sich auch für verkehrsberuhigte und autofreie Bereiche einsetzt, vgl. Mi-138. In diesem Leitprojekt heißt es, „Reduzierung der Geschwindigkeit innerorts, zum Beispiel über verkehrsberuhigte Bereiche, „Begegnungszonen“ und Tempo 30.“ Es ist also nur folgerichtig der Initiative beizutreten.
Es geht darum auf Bundesebene die Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Mit dem Regierungswechsel in Berlin rückt dieses Ziel auch in greifbare Nähe und wir würden es sehr begrüßen, wenn sich auch Passau dieser Initiative anschließt.
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