Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dupper,
im Namen der Mitglieder der Grünen-Stadtratsfraktion möchte ich sie bitten, dem zuständigen Gremium folgenden Antrag vorzulegen.
Der Stadtrat möge beschließen:
Das Referat für Schule und Sport wird gebeten, die Istanbul-Konvention konsequent umzusetzen und hierfür:
1. Ein Programm an städtischen Schulen zu entwickeln, mit welchen Gewalt- und Missbrauchserfahrungen thematisiert und präventiv angegangen werden.
2. Die städtischen Schulen zu ermutigen und zu unterstützen sich an der länderübergreifenden Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ zu beteiligen.
Begründung:
Mit der Istanbul-Konvention will die Europäische Union häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen bekämpfen. Diese völkerrechtlich bindende Vereinbarung ist 2018 auch von Deutschland ratifiziert worden und hat folglich auch Auswirkungen auf die lokale Ebene. Prävention, Beratung, Schutz und Rechtsmittel für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen müssen garantiert werden. Passau will ihren Teil dazu beitragen. So soll zu diesem Zweck ein Programm für städtischen Schulen entwickelt werden, um Gewalt- und Missbrauchserfahrungen zu thematisieren und präventiv anzugehen.
Einen Beitrag dazu leistet auch die länderübergreifende Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“. Schulen müssen wissen, wie sie betroffene Schülerinnen und Schüler unterstützen können und wie Schutz und Zugang zu Hilfe gelingt. Missbrauch in der Schule soll bestmöglich verhindert werden. Gleichzeitig braucht es die Schule, damit Schülerinnen und Schüler, die andernorts sexueller Gewalt ausgesetzt sind, hier kompetente, verstehende und helfende Ansprechpersonen finden, die Hinweise erkennen und wissen, was zu tun ist. Schutzkonzepte sind ein wesentlicher Schritt zu mehr Handlungssicherheit für schulisches Personal.
Die Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ wurde mit den Kultusbehörden der Länder entwickelt und gibt Schulen Orientierung, wie sie Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt erarbeiten und umsetzen können. Sie hilft dabei, Prävention und Intervention gut in der Schulkultur zu verankern.
Die Finanzierung für Sachkosten und soweit notwendig für Personal soll für 2023 durch eine Entnahme aus der Rücklage erfolgen und ab 2024 durch eine dauerhafte Festschreibung im Haushaltsplan.
Stefanie Auer
Fraktionsvorsitzende
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