Mehr Sicherheit für Fußgänger in der Ilzleite

Antrag zur Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger in der Ilzleite.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger in der Ilzleite, von der Einmündung in die B12 bis Achatiusstraße, auf Basis von Paragraf 45 Abs. 1c sowie Abs.9 StVO die maximale Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Hilfsweise sollen weitere rechtliche Möglichkeiten zur Errichtung einer Tempo-30-Zone angewendet werden.

Zwischen der Einmündung Achatiusstraße und Dr.-Mayerhausen-Straße wird ein Fußgängerüberweg errichtet.

Der Gehweg entlang der Ilzleite wird baulich optimiert.

Begründung:

Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h

Die Ilzleite ist Wohngebiet und als einzige Erschließungsstraße für den Stadtteil Hals erheblich durch motorisierte Fahrzeuge belastet. Durch den einzig vorhandenen Gehweg, der an vielen Stellen nur 50 bis 70 Zentimeter breit ist, werden Fußgänger großen Gefahren ausgesetzt. Fußgänger mit Kinderwagen oder Gehhilfe müssen an den Engstellen auf die Fahrbahn ausweichen. Bedenklich ist die Situation auch deshalb, weil dieser Gehweg auch Schulweg ist. Schon als Erwachsener hat man zu tun, wenn Busse oder Lastwagen an den Engstellen mit 50 km/h nur 30 Zentimeter an einem vorbei fahren. Außerdem führt der Weg auch zum Kindergarten in Hals und wird somit regelmäßig von Personen mit Kinderwagen genutzt bzw. fahren Kleinkinder mit dem Laufrad oder Ähnlichem.

Laut Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) sollte ein Gehweg mindestens 2,50 Meter breit sein. Für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger ist unserer Ansicht allen Autofahrern bei 30 km/h ein Zeitverlust von höchstens 40 Sekunden für die 840 Meter lange Strecke zuzumuten.

Fußgängerüberweg:

Die Bushaltestelle Achatiusstraße befindet sich im unmittelbaren Gefahrenbereich der unübersichtlichen Stelle an der Abbiegung Ilzleite/ Landrichterstraße. Diese Haltestelle wird auch von Schulbussen angefahren. Grundschulkinder müssen in diesem unübersichtlichen Gefahrenbereich die Straße queren. Glücklicherweise ist bisher noch niemand zu Schaden gekommen. Die Errichtung eines Fußgängerüberweges würde die Situation erheblich entschärfen.

Finanzierung:

Soweit der Antrag mit Kosten verbunden ist und diese nicht aus dem laufenden Haushalt genommen werden können, beantragen wir die Mittelbereitstellung aus der allgemeinen Rücklage.

Paul Kastner, Stefanie Auer, Urban Mangold und Boris Burkert

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