Antrag: Flächennutzungsplan für Passau

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jürgen Dupper,

im Namen der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen wir, dass der zuständige Ausschuss folgenden Beschluss fasst:

Im Jahr 2026 soll mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für das gesamte Stadtgebiet Passau begonnen werden. Ziel ist es, das Verfahren – abhängig von den verfügbaren personellen und organisatorischen Kapazitäten – möglichst zeitnah abzuschließen. Hierfür sind im Haushalt 2026 Mittel in angemessener Höhe bereitzustellen.

Begründung:

Nach dem BauGB ist es der Zweck der Bauleitplanung, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung (zu) gewährleisten, die die sozialen und wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen in Einklang bringt (Umweltbundesamt 2023).

In den vergangenen 35 Jahren haben sich die Anforderungen an die Stadtplanung und Stadtentwicklung grundlegend verändert. Flächenversiegelung, steigende Bodenpreise, steigende Nachfrage nach Flächen für Wohnen, Wirtschaften und Infrastruktur (Verkehr, Soziales, Energieversorgung etc.) treten in Konkurrenz mit Anliegen des Klima- und Umweltschutzes und einer steigenden Nachfrage nach Transparenz in Planungsangelegenheiten. Laut Baugesetzbuch sind Flächennutzungsplan (FNP) und Bebauungsplan die wichtigsten Instrumente der kommunalen Bauleitplanung. Der Flächennutzungsplan der Stadt Passau ist im Jahr 1989 entstanden, derzeit läuft das Verfahren für die 132. Änderungsfassung.

Zentrale Argumente:

Erstens, aus Sicht der Stadtentwicklung: Im Hinblick auf Entwicklung von Gewerbe- und Wohngebieten ist eine transparente und vorausschauende Planung nötig. Dies zeigt das Beispiel Jägerholz nur allzu deutlich. Hier muss es Klarheit und Verfahrenstransparenz für Grundstückseigentümer*innen und Flächenentwickler*innen geben. Auch die Wärmewende und Erhöhung der Autarkie im Bereich Energie- und Wärmegewinnung müssen in der Flächennutzung stärker berücksichtigt werden.

Zweitens, Verwaltungsprozesse: Das derzeitige Verfahren ist, dass wenn sich ein Bebauungsplan ändert, muss gegebenenfalls die Änderung des Flächennutzungsplanes nachgezogen werden, daher die 130 Änderungsfassungen. Das ist vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen, die Bebauungsplanung soll dem FNP folgen, nicht umgekehrt. Dies führt zu vielen Planungsverfahren, die von der Verwaltung geleistet werden müssen. Die Verwaltung kann entlastet werden, wenn der FNP neu aufgelegt wird. Dies bedeutet einen effizienten Umgang mit den knappen Personalressourcen und besonders wichtig auch eine Planungsbeschleunigung: ist der grundlegende FNP solide und zeitgemäß, können Bebauungsplanverfahren wesentlich zügiger umgesetzt werden.

Finanzierung:

Die Neugestaltung des Flächennutzungsplanes soll über den Haushalt 2026 finanziert werden. Mittel in angemessener Höhe sind einzustellen.

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