Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dupper,
im Namen der Stadtratsfraktionen der GRÜNEN, CSU, SPD, ÖDP, FWG und FDP darf ich Sie bitten, dem Stadtrat bzw. dem hierfür zuständigen Ausschuss folgenden Antrag vorzulegen.
Der Stadtrat möge beschließen:
In Kooperation mit den Kranken- und Pflegekassen wird die Einrichtung eines Pflegestützpunktes in der Stadt Passau schnellstmöglich initiiert, um die pflegerische Versorgung zu koordinieren und die Pflegebedürftigen und deren An- und Zugehörige bestmöglich bei der Suche nach der individuell besten Lösung ihrer Pflegesituation fachkundig zu unterstützen.
Begründung:
Wenn ein betagter, verunfallter oder kranker Mensch temporär oder grundsätzlich auf professionelle Pflege und/oder Unterstützung im Alltag angewiesen ist, stellt das für die/den Betroffene*n und die An- und Zugehörigen immer eine enorme Belastung dar. Die Erstellung einer möglichst optimalen Pflegeplanung und die Suche nach den Angeboten vor Ort sind ohne Unterstützung nicht leistbar.
Betreuende Angehörige brauchen möglicherweise professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst oder Tagespflege, um die eigene Erwerbsarbeit und die familiären Abläufe weiterhin bewerkstelligen zu können. Bei Überlastung brauchen Familien Verhinderungspflege. Nicht jede*r Pflegebedürftige kann zu Hause betreut werden und für Laien ist die Suche nach der besten Pflegeeinrichtung für den individuellen Bedarf ein Glücksspiel. Hinzu kommen unübersichtliche Verordnungen über Zuschüsse, Kostenübernahmen durch unterschiedliche Kassen und Hilfsansprüche.
Ein Pflegestützpunkt unterstützt die Bürger*innen der Stadt Passau bei all diesen Entscheidungen und Anträgen, kennt sich in der lokalen Pflegelandschaft bestens aus und ist mit anderen Stützpunkten idealerweise gut vernetzt. Die Beratung durch einen wohnortnahen Pflegestützpunkt bietet Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen eine wesentliche Hilfe. Hinsichtlich der demographischen Entwicklung wird der Bedarf nach solchen Angeboten in den nächsten Jahren stetig steigen.
Seit Ende des letzten Jahres liegt das Initiativrecht für die Errichtung eines Pflegestützpunktes nicht mehr allein bei den Kranken- und Pflegekassen, sondern befristet bis zum 31.12.2021 auch bei den Landkreisen und den Kreisfreien Städten. Das Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze setzt damit in Artikel 77b das 3. Pflegestärkungsgesetz des Bundes um und räumt damit den für die Hilfe und zur Pflege zuständigen Träger der Sozialhilfe nach SGB XII, sowie den nach Landesrecht zu bestimmenden Stellen der Altenhilfe einen neuen Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum ein, auf regionale Bedarfe zu reagieren. Mit der Errichtung des ersten Pflegestützpunktes in Niederbayern könnte die Stadt Passau ein überregionales Ausrufezeichen setzen und dem Thema eine angemessene Bedeutung widmen.
Finanzierung:
Soweit der Antrag mit Ausgaben verbunden ist, sollen diese aus der Rücklage entnommen werden, oder die notwendigen Mittel im Haushalt bereitgestellt werden. Hingewiesen wird zudem auf die Fördermöglichkeit durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, https://www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/pflegestuetzpunkte/.
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