Erstellung eines Hitzeaktionsplans

Namens der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen wir:

Erstens, die Verwaltung wird beauftragt, einen lokalen Hitzeaktionsplan nach den „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit“ des Bundesumweltministeriums zu erarbeiten. Dieser Aktionsplan soll konkrete und wirksame Maßnahmen zur Mikroklimasteuerung der Stadt Passau enthalten.

Zweitens, die Verwaltung prüft, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um gesundheitsschädliche Auswirkungen langanhaltender Hitzeperioden zu verhindern. Besonderen Wert wird hierbei auf Handlungen in Pflege- und Seniorenheimen, Schulen, Kindertagesstätten und Kliniken gelegt.

Drittens, zu den Maßnahmen zählen beispielhaft:

  • die Sicherstellung der flächendeckenden Nutzung des Hitzewarnsystems des Deutschen Wetterdienstes
  • ein Verschattungskonzept für den öffentlichen Raum – insbesondere für Haltestellen des ÖPNV und für öffentliche Plätze
  • eine hitzeresiliente Innenstadt-, Dach- und Fassadenbegrünung
  • die Einrichtung öffentlicher, kostenloser Trinkwasserspender
  • die Erhaltung und Ausweitung von Oberflächen-Gewässern im Stadtgebiet
  • die Erarbeitung einer „Hitzeseite“ auf der städtischen Homepage, welche Informationen rund um das Thema Hitze, insbesondere für das persönliche Verhalten, bereitstellt.

Begründung:

Der Klimawandel und die damit einhergehende globale Erwärmung haben eine Zunahme an extremen Wetterereignissen zur Folge, welche Bürger*innen, Schulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Institutionen usw. vor stetig größer werdende Herausforderungen stellt. Dazu gehören auch Hitzeperioden, welche in den vergangenen Jahren wie in den Jahren 2003, 2015, 2018, 2019 und heuer auch im Stadtgebiet Passau zu erleben waren.

Solche Hitzewellen gehen einher mit negativen Auswirkungen für unsere Umwelt und belasten vor allem auch den menschlichen Organismus. So kam es auch in den letzten Jahren bundesweit zu einem Anstieg von Todesfällen und Krankheiten in Zusammenhang mit der Hitze, so zum Beispiel Hitzschläge, Dehydrierung und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Durch Hitzeaktionspläne soll sichergestellt werden, dass gesundheitlich Beeinträchtigte im Ernstfall schnelle Hilfe bekommen können. Informations- und Frühwarnsysteme sollen Gesundheitsrisiken vermeiden helfen. Bürger*innen sollen sich unkompliziert informieren können, zum Beispiel über Radio, Hitzetelefone oder Apps. Einrichtungen, wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und Alten- sowie Pflegeheime sollen im Akutfall eines Hitzeereignisses flächendeckend schnell, direkt und gezielt informiert werden.

Klimaschutz ist also Gesundheitsschutz und ein Hitzeaktionsplan, abgestimmt auf die Gegebenheiten in und um Passau, hätte genau das zum Ziel – die Gesundheit der Bürger*innen zu schützen, aber auch die heimische Vegetation auf die Klimaüberhitzung anpassen zu helfen und die Infrastruktur, Handel und Wandel in der Stadt bei der besseren Einstellung auf die Hitze zu unterstützen. Dabei sehen wir den Hitzeaktionsplan als dringend gebotene Ergänzung zum integrierten Klimaschutzkonzept. Hierin mögen sich zwar einzelne verwendbare Punkte für den Hitzeaktionsplan finden, aber dies ist nicht ausreichend für einen adäquaten Schutz.

Die Aufgabe unsere Bürger*innen sowie unsere Umwelt vor hitzebedingten negativen Auswirkungen zu schützen ist primär Aufgabe der Kommune. Die Stadt Passau ist daher gefordert sich nun vordringlich auch dieser wichtigen Aufgabe anzunehmen, um sich auf die weiter verschärfenden Hitzesituationen vorzubereiten.

Der Klimawandel muss insgesamt als wichtige Herausforderung für den Gesundheits-, Pflege- und Katastrophenschutzsektor anerkannt werden. Stärkere und länger anhaltende sommerliche Hitzeperioden erfordern koordinierte Maßnahmen, um die Hitzebelastung insbesondere für sensible Bevölkerungsgruppen zu senken. Daher beantragen wir, nun verstärkt in die städtische Hitzeaktionsplanung einzusteigen.

Finanzierung:

Das hierfür benötigte Geld soll in den Haushalt 2024 eingestellt werden, hilfsweise soll es aus der Rücklage entnommen werden.

Verwandte Artikel