Finanzierung des Tierheims sicherstellen

Der Stadtrat möge beschließen:

Erstens: Der Rat der Stadt Passau fordert die Verwaltung auf die Finanzsituation des Tierschutzvereins Tierschutzbewegung Ostbayern + OÖ e. V. zu prüfen. Ziel ist es festzustellen, ob die Mittel ausreichen, um eine mittelfristige Finanzierung der laufenden Betriebskosten des Tierheims zu gewährleisten.

Zweitens: Spätestens im dritten Quartal 2024 sind die Ergebnisse dem zuständigen Ausschuss vorzustellen.

Begründung:

Der Tierschutzverein Tierschutzbewegung Ostbayern + OÖ e. V. trägt die Verantwortung für zirka 25 Hunde, 40 Katzen und etliche Kleintiere im Heim; dies leisten fünf Mitarbeiter*innen und viele ehrenamtlich Tätige. Vorrangige Aufgabe ist es, Tieren ein vorübergehendes Zuhause zu bieten, sie medizinisch zu versorgen und schnellstmöglich in ein dauerhaftes Zuhause zu vermitteln.

So nimmt das Tierheim Tiere aus Beschlagnahmen auf, wobei es sich häufig um eine große Anzahl von Tieren in schlechtem gesundheitlichen Zustand handelt, die große logistische Herausforderungen darstellen. Dabei fallen etwa 2.000 Euro monatlich an Tierarzt- und Arzneikosten an. Außerdem ist das Tierheim jederzeit Ansprechpartner für in Not geratene Tiere oder für Tierhalter, die einen Rat suchen. Das Tierheim übernimmt öffentlich-rechtliche Aufgaben, wie zum Beispiel die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren, die andernfalls von den Kommunen – der Stadt Passau und den umliegenden Gebietskörperschaften – zu übernehmen wären.

Das grundsätzliche Problem der Finanzierung liegt in den laufenden Betriebskosten von knapp 220.000 Euro pro Jahr (Zahlen sind der Webseite www.tierheim-passau.de entnommen). Der Zuschuss der Stadt Passau beträgt derzeit maximal 17.500 Euro, also etwa acht Prozent, der Restbetrag muss aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Schutzgebühren für Abgabetiere bestritten werden. Bislang wurde diese Lücke mal mehr, mal weniger mit Spenden und Erbschaften gedeckt. Ziel soll es sein, die laufende Finanzierung des Tierheims auf eine verlässliche und planbare Basis zu stellen.

Steigerungen bei Ausgaben für Futter- und Arzneimittel, Tierarzt- und Energiekosten und anderem mehr sind zu berücksichtigen. Daher beantragen wir eine Feststellung der Finanzlage. Es geht darum zu erkennen, ob der Tierschutzverein seine Aufgabe auch mittel- und langfristig stemmen kann.

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